Jahreshauptversammlung 2017
Liebe Tierschutzmitglieder,
wir möchten Sie recht herzlich zu unserer Jahres-Mitgliederversammlung einladen. Wir treffen uns
am Donnerstag, den 11. Mai 2017, um 19:00 Uhr
im Landhaus Hub Café Extra, Vordermeier 2, Penzberg
TAGESORDNUNG:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3) Bericht der Vorsitzenden, der Kassiererin und der Rechnungsprüfer
4) Entlastung der Vorstandschaft
5) Satzungsänderungen
§9 Einberufung der Mitgliederversammlung
Punkt 3:
Alt: Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung hat schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch Ankündigung in der Ortspresse, sowie schriftlich durch Versendung durch die Post.
Neu: Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch Ankündigung in der Ortspresse.
- 10 Vorstand
Punkt 2:
Alt: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. Als Beiratsmitglieder gelten die zwei Revisoren und der Tierinspektor.
Neu: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. Als Beiratsmitglieder gelten die zwei Revisoren.
Punkt 4:
Alt: Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich zusammen.
Neu: Der Vorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
- 11 Vorstandswahl
Punkt 1:
Alt: Der Vorstand wird im zweijährigen Turnus gewählt.
Neu: Der Vorstand wird im dreijährigen Turnus gewählt.
Punkt 3:
Alt: Die Wahl zum Vorstand erfolgt schriftlich und geheim für den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassier, für jedes einzelne Mitglied in einem gesonderten Wahlvorgang. Schriftführer und Revisoren und Tierinspektor werden einzeln mit Handzeichen gewählt.
Neu: Die Wahl zum Vorstand erfolgt schriftlich und geheim für den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassier, für jedes einzelne Mitglied in einem gesonderten Wahlvorgang. Schriftführer und Revisoren werden einzeln mit Handzeichen gewählt.
- 13 Rechnungsprüfung
Punkt 1:
Alt: Das Kassenwesen des Vereins ist nach Ablauf des Geschäftsjahres von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen. Es sind ihnen sämtliche Unterlagen für die Kassen- und Rechnungsprüfung so rechtzeitig vorzulegen, dass sie in der ordentlichen Jahreshauptversammlung den Prüfungsbericht erstatten können. Sie haben nicht allein die Bücher, sondern auch den Kassenbestand, das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Anlage der sonstigen Vermögenswerte des Vereins zu prüfen.
Neu: Das Kassenwesen des Vereins ist nach Ablauf des Geschäftsjahres von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen. Es sind ihnen sämtliche Unterlagen für die Kassen- und Rechnungsprüfung so rechtzeitig vorzulegen, dass sie in der ordentlichen Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht erstatten können. Sie haben nicht allein die Bücher, sondern auch den Kassenbestand, das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Anlage der sonstigen Vermögenswerte des Vereins zu prüfen.
Punkt 3:
Alt: Die Rechnungsprüfer haben in der Jahreshauptversammlung mündlich Bericht zu erstatten. Der Bericht ist auch schriftlich niederzulegen.
Neu: Die Rechnungsprüfer haben in der ordentlichen Mitgliederversammlung mündlich Bericht zu erstatten. Der Bericht ist auch schriftlich niederzulegen.
- 14 Auflösung des Vereins
Punkt 3:
Alt: Im Falle der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen zu gleichen Teilen an den Tierschutzverein Wolfratshausen/Geretsried u. U. e.V. und den Tierschutzverein im Landkreis Weilheim-Schongau.
Neu: Im Falle der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen dem Tierheim Garmisch-Partenkirchen zu.
6) Zeit für Austausch und Diskussionen
Anträge zur Tagesordnung richten Sie bitte bis zum schriftlich an den Vorstand. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Herzliche Grüße
Ihr Team vom Tierschutzverein Penzberg