Tasso News: weiterhin Vorsicht bei Urlaub in Dänemark mit dem Hund!

TASSO-Newsletter Juni 2016

Das Risiko reist mit – TASSO rät weiterhin vom Urlaub mit Hund in Dänemark ab
 
Schon die Verwicklung in einen einzigen Beißvorfall in Dänemark kann unter Umständen Hundeleben kosten: Trotz einer Überarbeitung des strengen Hundegesetzes von 2010 rät TASSO e.V. Hundehaltern daher noch immer von einem Urlaub in Dänemark ab.

Zwar ist es seit 2014 nicht mehr gestattet, dass Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen freilaufende Hunde auf ihrem Gelände erschießen, dennoch zeichnet sich Dänemark noch immer durch strenge Regelungen aus. Besonders betroffen sind 13 als gefährlich eingestufte Hunderassen (eine Liste finden Sie am Ende dieses Newsletters). Tiere dieser Rassen dürfen in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten noch eingeführt werden. Bringen Touristen diese Hunde mit, müssen sie damit rechnen, dass ihre Vierbeiner im schlimmsten Fall getötet werden. So kann es auch Tieren ergehen, die einer der im Gesetz genannten Rasse lediglich ähneln. Im Zweifel müssen Tierhalter beweisen, dass ihr Hund keiner dieser Rassen angehört. Besonders schwierig wird das bei Mischlingen.
Für Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, sind Rasselisten grundsätzlich eine haltlose Maßnahme: „Hunde pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen, ist willkürlich und wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“

Ein Beißvorfall kann mit der Tötung enden

Weiterhin dürfen auch Hunde, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt werden, sichergestellt und getötet werden. Diese Regelung betrifft alle Hunde, nicht nur die sogenannten gefährlichen Rassen. Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr Polizeibeamte, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob das betreffende Tier getötet wird. Dennoch ist auch nach mehr als zwei Jahren noch nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Experten haben müssen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, gegen die Tötung des Tieres zu klagen, eine rechtzeitig eingereichte Klage hätte dann eine aufschiebende Wirkung auf die Tötung.

Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein.
Fernbleiben erhöht den Druck auf die Regierung

Hundehalter, die ihren Urlaub in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu führen. Weiterhin ist das Mitbringen der Vierbeiner in Restaurants in Dänemark nicht erlaubt.

Grundsätzlich rät TASSO allerdings von einem solchen Urlaub ab, solange die Regelungen in Dänemark nicht grundlegend verändert werden. Auch wenn die meisten Urlaube problemlos ablaufen werden: In einem unglücklichen Fall kann es schnell zu Schwierigkeiten kommen, die mit der Tötung des geliebten Haustieres enden könnten. Daher sollten Sie dieses Risiko gar nicht erst eingehen. Weiterhin zeigen Hundehalter – auch wenn sie kleine, sogar in den Augen der dänischen Gesetzgeber völlig unproblematische Hunde haben – mit ihrem Fernbleiben Solidarität mit dänischen Hundehaltern und erhöhen den Druck auf die Regierung, die strengen Regeln zu überarbeiten. Schließlich ist der Tourismus in Dänemark ein wichtiger Wirtschaftszweig.

Diese Hunde und Mischlinge dieser Rassen gelten in Dänemark als gefährlich. Sie dürfen nicht gehalten, nicht gezüchtet und nicht eingeführt werden:
American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus  und Zentralasiatische Owtcharkas
Weitere Informationen zur dänischen Hundegesetzgebung finden Sie auf der Homepage des dänischen Außenministeriums.

 
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