Tasso News: Schaden durch das eigene Tier
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„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“
Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht
Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto. Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen. Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.
Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht. Da es für Katzen jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ wie bei Hunden gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst. Solch eine Versicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.
Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.
Sollte im Einzelfall die geltend gemachte Schadenssumme sehr hoch erscheinen und der Verdacht bestehen, dass ein Altschaden aus diesem Anlass mit repariert werden soll, sollte dies der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden, da die Versicherung nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche vornimmt, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.
TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab.
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