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TASSO-Newsletter 02-17

1.000 Euro statt 60 wegen vermeintlicher Gefahr –
TASSO kritisiert Willkür bei Hundesteuer

Tausend Euro Steuer für einen gefährlichen Hund sind nicht zu hoch. Diese Entscheidung hat das rheinlandpfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Januar getroffen (Az. 6 A 10616/16.OVG). Geklagt hatte der Halter eines Staffordshire Bullterriers, der statt 60 Euro Hundesteuer in seiner Gemeinde 1.000 Euro pro Jahr zahlen muss. Das ist mehr als das 16fache des normalen Steuersatzes. Dennoch nach Ansicht der Gerichtes kein Betrag, der auf den Halter des Hundes eine „erdrosselnde Wirkung“ habe.

In einem anderen Fall hingegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 (Az. 9 C 8.13) eine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr als zu hoch eingestuft, weil diese „ersichtlich darauf angelegt sei, die Haltung von jeder Art von Kampfhunden praktisch unmöglich zu machen“ und sie somit eine sogenannte erdrosselnde Wirkung habe. Diese Erdrosselungsgrenze wird laut Gericht erst dann überschritten, „wenn die Gemeinde den jeweiligen Regelsteuersatz derart vervielfacht, dass sich eine im bundesdurchschnittlichen Vergleich völlig aus dem Rahmen fallende Steuerhöhe ergibt“. Aus dieser Formulierung und den beiden Urteilen an sich lässt sich daher noch immer kein allgemeinverbindlicher Geldbetrag beziehungsweise Prozentsatz ableiten, ab wann eine erhöhte Hundesteuer zu hoch ist, sondern nur, dass jedenfalls eine Steuer von 2.000 Euro beziehungsweise der 26fache Satz zu hoch ist.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass für die Bewertung zum einen die geschätzten jährlichen Kosten der Haltung eines ‚gefährlichen Hundes‘ herangezogen werden, die laut OVG mindestens bei 850 Euro lägen und zum anderen der vor Ort geltende Regelsteuersatz  als Grundlage betrachtet wird“, bedauert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In dem damaligen Fall zum Beispiel überstieg der Steuersatz den normalen für die Gemeinde festgelegten Betrag um das 26fache. Was bleibt ist die Tatsache, dass eine erhöhte Steuer für sogenannte gefährliche Hunde grundsätzlich rechtmäßig ist.

Eine Praxis, die von der Tierschutzorganisation TASSO deutlich kritisiert wird. „Eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde ist willkürlich und absolut nicht zu rechtfertigen. Zumal wissenschaftlich erwiesen ist, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit bestimmen lässt“, betont Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. Er spricht sich seit Jahren dafür aus, dass die Rasselisten abgeschafft werden, da weder Rasselisten noch Kampfhundesteuer zu einer Verbesserung der Gefahrenabwehr geführt haben.

Auch grundsätzlich setzt sich TASSO für eine Abschaffung der Hundesteuer ein. „Es ist eine Luxussteuer, Hunde sind aber kein Luxusgut“, kritisiert Mike Ruckelshaus. „Hunde haben in unserer Gesellschaft einen anderen Stellenwert als früher, daher ist die Steuer völlig veraltet und unsozial.“ Hinzu kommt, dass die Einnahmen durch die Hundesteuer keineswegs wie vielfach angenommen dafür eingesetzt werden, Tierheime zu unterstützen oder um Hundekot-Stationen aufzustellen. Weder Hundehalter noch Tierschutz profitieren also von diesem Geld.

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TASSO gibt Tipps für den lauten Jahreswechsel
  
Wenn es die Deutschen zu Silvester wieder so richtig krachen lassen, verkriechen sich auch wieder Zehntausende von Hunden und Katzen ängstlich unterm Sofa. Tiere haben schließlich ein bedeutend empfindlicheres Gehör als der Mensch, für sie sind explodierende Raketen und Böller echter Stress. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für verantwortungsvolle Tierhalter:

  • Zitternde Tiere nicht trösten, das bestärkt sie nur in ihren Ängsten

     

  • Keine Ohren verstopfen, das regt sie nur noch mehr auf

     

  • Angstlösende Medikamente vom Tierarzt helfen unmittelbar, „menschliche“ Beruhigungsmittel wie Baldrian sind angeblich wirkungslos

     

  • Manche Tierhalter schwören auf alternative Präparate wie Homöopathika (Phosphorus) oder Bach-Blütenextrakte (Rescue), deren Wirkung ist   aber nicht wissenschaftlich nachgewiesen

     

  • Die Tierhalter dürfen selber keine Angst vor dem Knallen haben, das würde sich auf ihre Tiere übertragen

     

  • Haustiere während des Feuerwerks auf keinen Fall allein lassen

     

  • Bestehen „Fluchtmöglichkeiten“ – beispielsweise durch eine geöffnete Haus- oder Terrassentür – Hunde unbedingt anleinen und Katzen in eine Transportbox setzen

Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale: „Wer ängstliche Tiere besitzt, sollte eines auf keinen Fall tun: Selber mitknallen. Dies wäre ausgesprochen verantwortungslos.“ Weitaus sinnvoller sei es, die Vorhänge zu schließen und Fernseher, Radio oder den CD-Player auf eine etwas höhere Lautstärke zu stellen. „Für mich ist der Silvesterlärm ohnehin unsinnig, teuer und akustische Umweltverschmutzung“, ergänzt McCreight.
 
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Presse-Mitteilung
 
Was tun mit totem Fundtier?
 
Jetzt ist sie da, die dunkle Jahreszeit. Die Tage werden kürzer, die Sicht aus dem fahrenden Auto heraus ist eingeschränkt. Sehr schnell übersieht man da ein Tier. Die Umstellung der Uhren auf die Winterzeit birgt ein zusätzliches Risiko: Zu für uns ungewohnten Uhrzeiten drehen Tiere ihre üblichen Runden. Kam es zu einem für das Tier tödlichen Unfall oder haben Sie ein bereits totes Tier gefunden, können Sie dennoch helfen:
Handelt es sich um einen Hund oder eine Katze, wird das Tier wahrscheinlich von seinem Halter vermisst. Leider gibt es im Umgang mit toten Fundtieren keine einheitliche Verfahrensweise. Oft werden diese von Städten und Gemeinden entsorgt, ohne eine mögliche Halterregistrierung zu prüfen.
Der Finder hat verschiedene Anlaufstellen zur Wahl, wo Tiere identifiziert werden können. „Voraussetzung ist, dass das Tier mit einem Transponder versehen und beispielsweise bei TASSO e.V. registriert ist“, erklärt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO. „Wir haben über 7,4 Millionen Tiere erfasst, da bestehen gute Chancen, den Halter zu finden.“
Da der Transponder (umgangssprachlich auch „Chip“ genannt) ausschließlich von Tierärzten gesetzt wird, ist jede Tierarztpraxis mit einem Transponder-Lesegerät ausgestattet. Meist verfügen auch Tierheime über entsprechende Geräte. Polizei und Feuerwehr können nur in seltenen Fällen helfen, weil sie nicht regulär mit Transponderlesegeräten ausgestattet sind.
Ist die Haltersuche abgeschlossen, muss mit dem Tierkörper fachgerecht weiterverfahren werden. Eine Bestattung im örtlichen Park oder Wald ist gesetzlich verboten. Hierfür sind Tierkörperbeseitigungsgesellschaften zuständig. Die Übermittlung können die genannten Anlaufstellen übernehmen
.Es lohnt sich, bei der eigenen Gemeinde nachzufragen, ob eine geregelte Vorgehensweise besteht, die auch das Auslesen des Transponders und die Haltersuche beinhaltet. Unter dem Motto „Städte mit Herz“ bietet die Tierschutzorganisation TASSO e.V. hierzu Informationsmaterialien auf ihrer Homepage an.

Neben unseren Haustieren können gerade nach der winterlichen Zeitumstellung Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere Opfer eines Unfalls werden. Zudem steigt besonders in der dunklen Jahreszeit die Gefahr: Sind die Felder abgeerntet und die Tiere somit ohne Deckungs- und Rückzugmöglichkeiten, machen sie sich auf die Suche nach neuem Lebensraum und Futter.
Beugen Sie Unfällen vor, indem Sie auf Strecken, die durch Wald oder Felder führen, extrem vorsichtig fahren und den Straßenrand immer im Auge behalten. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, hupen Sie und blenden Sie ab: Grelles Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie bleiben dann oft regungslos stehen. Der Versuch, das Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, schlägt in der Regel fehl und ist auch aus Gründen der allgemeinen Sicherheit nicht sinnvoll. Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen. Ist es zu einem Zusammenstoß gekommen, sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und rufen die Polizei. Da es oft zu Schäden am Auto kommt, für die die Versicherung herangezogen werden kann, ist dies auch in Ihrem Interesse. Fassen Sie verletzte Tiere nicht an: Aus Schmerz oder Angst heraus können sie beißen oder in Panik geraten. In keinem Fall dürfen Sie das Tier mitnehmen, das würde als Wilderei interpretiert werden.

Damit es gar nicht so weit kommt: Passen Sie Ihre Fahrweise und Geschwindigkeit den Licht- und Witterungsverhältnissen an.

 
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TASSO-Newsletter 09-2016
 
Lebensgefahr für Katzen –
gekippte Fenster sind unterschätzte Fallen
 
Nur mit einer Betäubung durch einen Tierarzt und dank der Hilfe der Polizei konnte eine kleine Katze im Taunusort Friedrichsdorf kürzlich aus einer misslichen Lage befreit werden. Die Freigängerkatze war auf dem Rückweg in die Wohnung in einem gekippten Fenster steckengeblieben und kam aus eigener Kraft nicht mehr heraus. Das fatale an diesem Fall: Die Halterin hatte die Katze Medienberichten zufolge gezielt durch das gekippte Fenster wieder in die Wohnung lassen wollen. „Offenbar ist einigen Katzenhaltern noch immer nicht bewusst, wie groß die Gefahren sind, die von gekippten Fenstern ausgehen“, bedauert Dr. Cristeta Brause, Referentin Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

Wenn Katzen versuchen, durch ein auf Kipp stehendes Fenster zu klettern, kann es passieren, dass sie in dem Spalt steckenbleiben. Wenn die Katzen dann versuchen, sich zu befreien, rutschen sie durch die Bewegungen immer tiefer in den Fensterspalt und werden immer mehr eingequetscht. „Dabei können schwerste innere Verletzungen entstehen, die oft zu irreparablen Schäden und sicherlich auch zu großen Schmerzen führen“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. „Es werden zwar viele Katzen noch lebend gefunden, oft müssen sie dann aber doch eingeschläfert werden, da die Schädigungen zu schwerwiegend sind.“ Es kann aber auch passieren, dass die Katzen schon verenden, während sie eingeklemmt sind. Durch die Quetschung der hinteren Körperhälfte, werden die abgeklemmten Körperteile nicht mehr mit Blut versorgt und sterben ab, was wiederum schnell zu tödlichem Organ- und Herzkreislaufversagen führt. „Das ist ein elender Tod“, weiß Dr. Anette Fach. Mittlerweile gibt es sogar einen Begriff für diese Art von Verletzungen: das Kippfenster-Syndrom.

Daher rät TASSO: Achten Sie auf Ihre Fenster! Auch wenn Ihre Katze bislang kein Interesse an dem gekippten Fenster gezeigt hat, sollten Sie sie auf keinen Fall alleine in einem Raum mit einem ungesicherten Fenster lassen. Es kann ausreichen, dass auf der anderen Seite der Scheibe etwas Spannendes passiert, um die Katze zu motivieren, hindurch zu schlüpfen oder mit der Pfote durch den Spalt zu langen.

Um nicht auf geöffnete Fenster verzichten zu müssen, gibt es zahlreiche Hilfsmittel. Besonders gängig ist der sogenannte Kippfensterschutz. Dabei werden spezielle Gitter rund um das Fenster montiert. Sie verhindern, dass die Katze in den Spalt gelangen kann. Natürlich können auch andere Gitter oder Netze montiert werden. Weiterhin gibt es spezielle Keile für die Fenster. Sie sorgen ebenfalls dafür, dass die Katze nicht in den engen Spalt rutscht.
Natürlich können Sie Ihr Fenster auch vollständig öffnen und davor ein stabiles Netz anbringen, so dass die Katze nicht hinaus kann. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass das Fenster bei Durchzug nicht zuschlagen kann. Ist Ihr Fenster gut gesichert, kann Ihre Katze gemütlich und gefahrlos auf der Fensterbank liegen, hinausschauen und die Aussicht genießen.

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Liebe Mitgliedsvereine, liebe Tierfreunde,

bereits zum 6. Mal veranstaltet der Münchener Tierschutzverein eine Protestkundgebung, um auf das Leid der Tiere aufmerksam und sich für deren Rechte stark zu machen.

Eine wichtige Forderung ist die Einführung eines gesetzlichen Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände.

Der Schutz der Tiere ist seit 2002 im Grundgesetz, Art. 20a, als Staatsziel verankert:  „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Tiere sind zudem bereits seit 1990 zivilrechtlich keine Sachen mehr und auch durch das Tierschutzgesetz und Verordnungen besonders geschützt.

Doch obwohl Tiere als schutzbedürftige Lebewesen und Mitgeschöpfe rechtlich anerkannt und um ihrer selbst willen geschützt werden, wird ihnen in Bayern bisher kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte. Das muss anders werden!

Die Kundgebung findet am Donnerstag, 13. Oktober 2016, ab 16 Uhr auf dem Odeonsplatz in München statt.

Zahlreiche Tierschutzorganisationen informieren zudem über wichtige Themen wie Massentierhaltung, illegaler Welpenhandel u.a.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Münchener Tierschutzvereins www.tierschutzverein-muenchen.de/das-sind-wir/aktuelles/termine/kundgebung.html

 

08-16

Auch kleine Tiere haben Bedürfnisse

Die Haltung von Kleintieren wird oftmals unterschätzt. Auch Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche und Co. haben Bedürfnisse, denen der Tierhalter gerecht werden sollte, damit die gemeinsame Zeit für beide Seiten gleichermaßen schön wird.

Schaut doch mal in unserem Wissensportal vorbei. Dort haben wir einige Tipps zur Haltung von Kleintieren für Euch zusammengesetellt: http://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Kleintierhaltung

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TASSO-Newsletter Juni 2016

Das Risiko reist mit – TASSO rät weiterhin vom Urlaub mit Hund in Dänemark ab
 
Schon die Verwicklung in einen einzigen Beißvorfall in Dänemark kann unter Umständen Hundeleben kosten: Trotz einer Überarbeitung des strengen Hundegesetzes von 2010 rät TASSO e.V. Hundehaltern daher noch immer von einem Urlaub in Dänemark ab.

Zwar ist es seit 2014 nicht mehr gestattet, dass Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen freilaufende Hunde auf ihrem Gelände erschießen, dennoch zeichnet sich Dänemark noch immer durch strenge Regelungen aus. Besonders betroffen sind 13 als gefährlich eingestufte Hunderassen (eine Liste finden Sie am Ende dieses Newsletters). Tiere dieser Rassen dürfen in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten noch eingeführt werden. Bringen Touristen diese Hunde mit, müssen sie damit rechnen, dass ihre Vierbeiner im schlimmsten Fall getötet werden. So kann es auch Tieren ergehen, die einer der im Gesetz genannten Rasse lediglich ähneln. Im Zweifel müssen Tierhalter beweisen, dass ihr Hund keiner dieser Rassen angehört. Besonders schwierig wird das bei Mischlingen.
Für Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, sind Rasselisten grundsätzlich eine haltlose Maßnahme: „Hunde pauschal aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen, ist willkürlich und wissenschaftlich unhaltbar. Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“

Ein Beißvorfall kann mit der Tötung enden

Weiterhin dürfen auch Hunde, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt werden, sichergestellt und getötet werden. Diese Regelung betrifft alle Hunde, nicht nur die sogenannten gefährlichen Rassen. Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr Polizeibeamte, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob das betreffende Tier getötet wird. Dennoch ist auch nach mehr als zwei Jahren noch nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Experten haben müssen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, gegen die Tötung des Tieres zu klagen, eine rechtzeitig eingereichte Klage hätte dann eine aufschiebende Wirkung auf die Tötung.

Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein.
Fernbleiben erhöht den Druck auf die Regierung

Hundehalter, die ihren Urlaub in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu führen. Weiterhin ist das Mitbringen der Vierbeiner in Restaurants in Dänemark nicht erlaubt.

Grundsätzlich rät TASSO allerdings von einem solchen Urlaub ab, solange die Regelungen in Dänemark nicht grundlegend verändert werden. Auch wenn die meisten Urlaube problemlos ablaufen werden: In einem unglücklichen Fall kann es schnell zu Schwierigkeiten kommen, die mit der Tötung des geliebten Haustieres enden könnten. Daher sollten Sie dieses Risiko gar nicht erst eingehen. Weiterhin zeigen Hundehalter – auch wenn sie kleine, sogar in den Augen der dänischen Gesetzgeber völlig unproblematische Hunde haben – mit ihrem Fernbleiben Solidarität mit dänischen Hundehaltern und erhöhen den Druck auf die Regierung, die strengen Regeln zu überarbeiten. Schließlich ist der Tourismus in Dänemark ein wichtiger Wirtschaftszweig.

Diese Hunde und Mischlinge dieser Rassen gelten in Dänemark als gefährlich. Sie dürfen nicht gehalten, nicht gezüchtet und nicht eingeführt werden:
American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus  und Zentralasiatische Owtcharkas
Weitere Informationen zur dänischen Hundegesetzgebung finden Sie auf der Homepage des dänischen Außenministeriums.

 
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TASSO-Newsletter
 
Rolltreppen sind für Hunde tabu

Viele von Ihnen kennen das: Die Bahnfahrt war lang, der Bahnhof ist voll, es ist heiß, wir sind spät dran und wollen nur noch ans Tageslicht. Wie attraktiv scheint da die Rolltreppe, die uns gerade an besonders tiefen U-Bahnstationen die endlos scheinenden Treppenstufen an die Oberfläche erspart. Aber trotz dieser süßen Verlockung gilt: Für Hundehalter in Begleitung ihrer Vierbeiner ist die Rolltreppe tabu.

„Hunde haben auf einer Rolltreppe nichts zu suchen. Leider gibt es immer wieder Halter, die ihre Tiere mit auf die Rolltreppe nehmen, immer wieder kommt es dabei zu schlimmen Unfällen. Das ist für Hunde viel zu gefährlich“, warnt der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., Philip McCreight, eindringlich. Sehr schnell kann sich das Tier vor allem am Ende der Treppe mit den Krallen oder Haaren in dem kamm-ähnlichen stählernen Aufsatz verfangen. Die Folgen sind meist dramatisch. Wahnsinnig schmerzhaft und blutig ist es für die Tiere zum Beispiel, wenn ihnen dabei eine Kralle gezogen wird. Nicht selten mussten auch schon vor Ort Zehen amputiert werden, um das Tier zu retten.

McCreight wünscht sich daher, dass deutlicher auf die Gefahren von Rolltreppen für Hunde hingewiesen wird. „Die kleinen Schilder, die oft am Fuße der Treppe angebracht sind, werden leicht übersehen oder nicht ernstgenommen“, kritisiert der Tierschützer und appelliert an Verkehrsbetriebe und Kaufhäuser, deutlicher auf das Verbot von Hunden auf der Rolltreppe hinzuweisen.

Vor allem ist aber der Halter gefragt: Das richtige Verhalten und die Unversehrtheit des Hundes liegen in seinen Händen. Kleine Hunde gehören auf einer Rolltreppe auf den Arm, mit großen sollte unbedingt eine normale Treppe oder der Aufzug genutzt werden. Auch wenn es viele Stufen sind oder der Andrang auf den Aufzug groß ist: Gehen Sie kein Risiko ein und suchen Sie sich zum Wohle Ihres tierischen Lieblings andere Wege!
 
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July 2016

Aufkleber-Aktion soll Leid der Straßenkatzen sichtbar machen

Um auf das Leid der Straßenkatzen in Deutschland aufmerksam zu machen, ruft der Deutsche Tierschutzbund zur Aufkleber-Aktion „Katzen brauchen Hilfe“ auf. Die Fensteraufkleber mit der Katze, die von Außen hineinschaut, stehen stellvertretend für die rund zwei Millionen Straßenkatzen, die meist zurückgezogen und für Menschen weitgehend „unsichtbar“ leben. Mit der Aktion, die Teil der Kampagne „Die Straße ist grausam. Kastration harmlos.“ ist, wollen die Tierschützer die Katzen und ihr Leid sichtbar machen.

Straßenkatzen stammen ursprünglich von unkastrierten Hauskatzen ab, deren Besitzer sie aussetzten oder im Stich ließen. Die Population der Straßenkatzen steigt zudem, wenn sich Hauskatzen untereinander oder mit frei lebenden Katzen unkontrolliert vermehren. Als domestizierte Tiere sind Katzen nicht in der Lage, sich oder ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen. Sie leiden an Unter- oder Mangelernährung, Krankheiten und Parasiten. Tagein, tagaus führen sie einen harten Kampf ums Überleben, der meist im Verborgenen stattfindet. Die Tiere leben versteckt auf Hinterhöfen oder in stillgelegten Industriegebäuden. Als Mensch bekommt man sie selten zu Gesicht.

Hilfe für Straßenkatzen
Selbst sehr junge Straßenkatzen können oft nur unter großem Stress und Angst an den Menschen gewöhnt werden, sodass den Tieren durch Vermittlung in ein Zuhause nicht geholfen wäre. Umso wichtiger ist dagegen, dafür zu sorgen, dass der Kreislauf der ständigen Vermehrung unterbrochen wird. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen und plädiert an Besitzer, ihre Tiere frühzeitig kastrieren zu lassen. Nur durch Kastration kann die dramatische Zahl der Katzen ohne ein liebevolles Zuhause langfristig reduziert werden. Tierfreunde können auch die Arbeit der örtlichen Tierschutzvereine unterstützen, die die Katzen an Futterstellen versorgen und sie kastrieren lassen. Ebenso leisten Spenden für die Kastrationsaktionen von Straßenkatzen einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Katzenelends.


Hinweis zur Aktion „Katzen brauchen Hilfe“
Mit der Aufkleber-Aktion „Katzen brauchen Hilfe“ möchte der Deutsche Tierschutzbund das Leid der rund zwei Millionen Katzen sichtbar machen, die in Deutschland auf der Straße leben. Dafür können Interessierte die statischen Katzen-Aufkleber über www.tierschutzbund.de/katzenschutz bestellen und an die Scheibe kleben.

Copyright deutscher Tierschutzbund

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Herbstzeit ist Schneckenzeit. Viele Gartenbesitzer bekämpfen die schleimigen Kriecher jetzt mit Schneckenkorn. Das ist aber nicht nur für die Schnecken selbst lebensgefährlich, sondern auch für Hunde und Katzen.

Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., berichtet von einer Frau, die ihre Katze bei TASSO als vermisst gemeldet hatte: „Drei Tage später rief die Frau wieder an und erzählte, sie hätte ihre Katze gefunden, tot hinter der Heizung im Keller.“ Eine Untersuchung beim Tierarzt habe ergeben, dass die Katze vermutlich an Schneckenkorn verendet ist. „Die typischen Vergiftungssymptome wie Erbrechen und Lähmungen sind bei Hunden viel leichter zu erkennen als bei Katzen. Die ziehen sich in solchen Fällen in abgelegene Winkel zurück“, weiß McCreight. Laut Dr. Rolf Wilcken von der Tierklinik Hochmoor im münsterländischen Gescher gebe es gegen eine Vergiftung mit Schneckenkorn vor allem bei Hunden kein wirksames Gegenmittel: „Bis spätestens einer Stunde nach der Aufnahme des Korns muss bei dem Hund der Magen ausgepumpt oder sonstwie geleert werden. Klappt das nicht und lassen sich die Krämpfe nicht medikamentös lindern, ist es in der Regel zu spät, die Vergiftung endet tödlich.“

Wie die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN berichtet, enthält handelsübliches Schneckenkorn das Nervengift Metaldehyd, das bereits in kleinen Mengen tödlich sein kann. „Gartenfreunde mit Kindern oder Heimtieren sollten es auf keinen Fall verwenden“, warnt Martina Schnell, Heimtier-Referentin der Stiftung. Es komme immer wieder zu tödlichen Vergiftungen, nicht nur bei Hunden und Katzen, auch so mancher Igel würde qualvoll am Schneckengift sterben.

McCreight empfiehlt zur Schneckenabwehr Mittel, die ohne Chemie wirken, beispielsweise Schneckenzäune, Bierfallen oder die Ansiedlung natürlich Fressfeinde wie Igel, Frösche, Eidechsen, Blindschleichen und Spitzmäuse. „Obwohl es verlockend klingt, sollte man aber keine indischen Laufenten zur Schneckenvertilgung anmieten“, sagt der TASSO-Chef. „In letzter Zeit häufen sich Internet-Angebote zu dieser Möglichkeit. Die Enten hätten zwar eine ausgesprochene Vorliebe für Schnecken, würden aber das biologische Gleichgewicht des Gartens durcheinander bringen“, sagt McCreight und beruft sich dabei auf Björn Clauss, einen Spezialisten für Laufenten aus dem oberbayrischen Soyen. Zudem sei das Mieten von Haustieren, die sich ständig an eine neue Umgebung gewöhnen müssen, nicht artgerecht.

 Copyright by Tasso
09-2008