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Schutzgebühr – Warum und wozu

Sie fragen sich, warum Tierschutzvereine, Tierheime und verantwortungsvolle Tierbesitzer für die Abgabe eines Tieres eine Schutzgebühr verlangen? Dabei werden doch über Kleinanzeigen Tiere oft einfach verschenkt, wie z.B. Katzenbabies. Sie fragen sich daher vielleicht auch, wer oder was da wie geschützt werden soll? Das Wort Schutzgebühr enthält aber auch nur einen Teil der Begründung.

Wir erheben für die Vermittlung von Tieren eine Schutzgebühr aus folgenden Gründen:

  1. wir wollen verhindern, daß Leute auch nur auf die Idee kommen, sie könnten mit Abgabetieren auf irgendeine Weise handeln und damit Profit erzielen.
  2. Wir wollen sicherstellen, dass die neuen Tierbesitzer finanziell überhaupt in der Lage sind, ein Tier zu halten. Wer sich die Schutzgebühr nicht leisten kann, wird auch bei den nächsten Tierarztrechnungen in Schwierigkeiten kommen.
  3. Wir glauben, daß manchen Menschen Dinge, die nichts kosten, auch nichts wert sind – nach dem Motto: sollte ich mit diesem Tier Probleme haben, hole ich mir halt ein Neues, kostet ja nichts.
  4. Die Schutzgebühr soll die zu spontane und unüberlegte Aufnahme eines Tieres verhindern.
  5. Unser wichtigstes Argument ist jedoch: Wir geben in der Regel nur gesunde, parasitenfreie, geimpfte und markierte Tiere ab.

Ältere Tiere sind fast immer auch kastriert. Die erheblichen Kosten für diese Leistungen trägt zunächst der Tierschutzverein. Nur die Schutzgebühr macht es möglich, daß wir auch dem nächsten Tier wieder helfen können. Dabei deckt die Schutzgebühr oft nur einen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten.

Sollte Ihnen die Schutzgebühr im ersten Moment hoch erscheinen, informieren Sie sich bitte genau über die Leistungen, die bereits für Ihr Wunschtier erbracht wurden und was diese kosten. Behalten Sie bitte auch im Auge, daß die Tierarztkosten z.B. für ein geschenktes Bauernkätzchen mit Würmern, Flöhen, ungeimpft und oft krank, unsere Schutzgebühr im Nu um ein mehrfaches übersteigen kann. Dabei ist dann die Zeit für Pflege, Fahrten zum Tierarzt und die Sorgen um das Tier noch nicht mit eingerechnet.

Wir legen übrigens die Schutzgebühr individuell für jedes Tier fest. Dabei wird berücksichtigt, welche Tierarztleistungen bereits erbracht wurden, aber auch die finanziellen Möglichkeiten des Abnehmers. Erklärt sich jemand bereit, ein Sorgenkind, also ein schwer vermittelbares, weil älteres, behindertes oder chronisch krankes Tier aufzunehmen, verzichten wir andererseits auch auf die Schutzgebühr. Im Gegenteil, bei Bedarf wird so jemand bei den anfallenden Tierarztkosten sogar noch unterstützt.

Hier sind einige Links und PDF zum Nachlesen zum Thema Fundtiere und deren Rechtslage

Bayerisches_Staatsministerium_Fundtier_ und_Kosten

Urteil-Fundtier-Schildi